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Infrastrukturelle Grundversorgung

Im Rahmen der Daseinsfürsorge sind alle kommunalen Hoch- und Tiefbauten in einen solchen Zustand zu versetzen und zu erhalten, dass eine zweckgerechte und dem Allgemeinwohl dienende Funktion der Einrichtungen sichergestellt ist und bleibt. Dies betrifft sowohl den Baukörper als auch das Niveau der technischen Ausstattung. Der Investitionsrückstau ist kontinuierlich und flächendeckend abzuarbeiten. Die städtische Infrastruktur in seiner Gesamtheit ist der demografischen Entwicklung anzupassen. Das mit dem Verlust an Einwohnern einher gehende Überangebot an Wohnraum und dessen organisatorischer Unterbau sind der Größe der Stadt und der veränderten Situation angemessen anzugleichen. Eine zu groß dimensionierte Infrastruktur wird über kurz oder lang zur untragbaren Last für die Kommune und die in ihr lebenden Menschen. In der Stabilisierung bzw. Steigerung der Einwohnerzahl kann der Kompromiss zur Aufrechterhaltung gewonnener Standards liegen

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